Die Anmeldung erfolgt per Anmeldeformular über E-Mail, Fax oder Internet. Der Vertrag kommt durch die Anmeldebestätigung des EIfEB zustande.
Vertragspartner
Falls der/die Seminarteilnehmenden Beschäftigte, Geschäftsführer oder Teilhaber eines Unternehmens sind, wird das Unternehmen Vertragspartner. In den anderen Fällen die Teilnehmenden selbst.
Seminargebühren und Fälligkeit
Die Höhe der Seminargebühren wird mit der Ausschreibung bekanntgegeben, Ermäßigungen für Mitglieder des VDB oder anderer Organisationen mit denen eine entsprechende Vereinbarung vorliegt, können bei Erfüllung der individuellen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.
Die Seminargebühr wird 14 Tage vor Seminarbeginn fällig. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen, d.h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die Seminargebühr am ersten Veranstaltungstag fällig.
Für den Fall, dass die Seminargebühren der gesetzlichen Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wird diese erhoben.
Hinweis: Aufgrund der teils drastisch gestiegenen Kosten im Bereich unserer Partner und Zulieferer müssen auch wir uns Preisanpassungen vorbehalten.
Stornierung – Fristen und Stornogebühren
Bis spätestens sechs Kalenderwochen vor Seminarbeginn, kann die Anmeldung kostenfrei storniert werden. Für die Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 berechnet.
Bei späterer Stornierung fallen Stornogebühren wie folgt an:
Stornodatum 28-41 Tage vor Seminarbeginn: 30% der Seminargebühren
Stornodatum 15-27 Tage vor Seminarbeginn: 60% der Seminargebühren
Bei späterer Stornierung sind 100% der Seminargebühren zu entrichten.
Form der Stornierung
Die Stornoerklärung bedarf der Textform. Eine telefonische Stornierung ist nicht möglich. Ein Fax oder eine E-Mail genügt.
Für den Fall, dass der Teilnehmer selbst Vertragspartner wird, kann dieser einen Ersatzteilnehmer zum Seminar schicken. Seine Zahlungspflicht gegenüber dem VDB bleibt jedoch bestehen.
Absage von Seminaren durch den Veranstalter
Es wird um Verständnis gebeten, dass die Absage von Seminaren, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall von Dozenten, Hotelschließung, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vorbehalten bleibt. In diesem Fall ist der Veranstalter bemüht, die Absage so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Muss der Veranstalter ein Seminar absagen, erstattet er umgehend die gezahlten Teilnehmergebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Beschäftigten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Hotelbuchung
Für die Seminare, die in einem Hotel stattfinden, blockt der Veranstalter in der Regel ein begrenztes Zimmerkontingent. Die Zimmerreservierung ist von den Teilnehmern selbst auf eigene Rechnung vorzunehmen. Der Teilnehmer hat das Hotel darauf hinzuweisen, dass er Teilnehmer des Seminars ist.
Die ausgehandelten Zimmerpreise beruhen auf der Preisbasis des jeweils aktuellen Jahres. Es ist nicht auszuschließen, dass bei Buchung über andere Reservierungssysteme ein günstigerer Preis erzielt wird, da diese in den jeweiligen Hotels größere Kontingenteinheiten buchen. Auch aufgrund einer saisonal geringen Hotelauslastung können in Einzelfällen kurzfristige Sonderangebote günstigere Preise ausweisen, als der VDB im Voraus für den Teilnehmer durchsetzen konnte. Die Abruffristen für die begrenzten Zimmerkontingente sind zu beachten, da nach Ablauf der Frist die Zimmer in der Regel nicht mehr zu den Sonderkonditionen vergeben werden. Auch ist bei der Hotelbuchung darauf zu achten, dass sich der Teilnehmer auf eine Veranstaltung des VDB beruft, um von dem Hotel den Sonderpreis zu erhalten.
Seminarort
Der Seminarort wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Begleitende Arbeitsunterlagen
Zu dem Seminar erhält der Teilnehmer begleitende Arbeitsunterlagen.
Der Veranstalter haftet nicht für die Inhalte der Seminarvorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters vorliegt.
Urheberrecht
Die ausgegebenen Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht teilweise, ohne Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt werden. Die Unterlagen werden ausschließlich den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
Aufzeichnungen
Während der Seminare/Veranstaltungen ist es nicht gestattet, Bild oder Ton gebende Aufzeichnungen zu fertigen.
Datenschutz
Die dem Veranstalter übermittelten Daten werden, ausschließlich zur Verwendung durch den Veranstalter, gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Tätigkeitsnachweise
Falls ein Nachweis über eine erforderliche Berufserfahrung Voraussetzung für die Erteilung eines Zertifikates ist (Siehe z.B. Voraussetzung für die Zertifizierung zur Blitzschutzfachkraft) ist seitens des Anmeldenden ein geeigneter Nachweis beizubringen, aus dem sich zweifelsfrei ergibt, dass der/die Teilnehmer/innen über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes verfügt.
Teilnahmebescheinigungen/Zertifikate
Für den Fall des erfolgreichen Abschlusses, der durch eine Prüfung festgestellt wird, erhalten die Teilnehmenden bei Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen ein persönliches Zertifikat, bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen eine Teilnahmebescheinigung.
Für den Fall, dass eine erforderliche Prüfung nicht bestanden wird, kann diese einmalig gegen eine im Anmeldeformular genannte Gebühr wiederholt werden.
Die Teilnehmenden haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Ausstellung einer Zweitschrift des Zertifikats. In begründeten Ausnahmefällen wird eine Zweitschrift gegen eine in dem Anmeldeformular genannte Gebühr ausgestellt.
Der Anspruch der Teilnehmenden auf Herausgabe des Zertifikates bzw. der Teilnahmebescheinigung entsteht erst mit der vollständigen Begleichung der Seminargebühren.