Eine Blitzschutz-Fachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten oder prüfen kann.
Die derzeit gültigen Bestimmungen der DIN/EN 62305-3 fordern für die Zertifizierung zur Blitzschutz-Fachkraft eine mindestens fünfjährige und zeitnahe Tätigkeit im Blitzschutz. Für die Zertifizierung zur Blitzschutz-Fachkraft für explosionsgefährdete Bereich ist darüber hinaus die Zertifizierung in mindestens einem weiteren Bereich (Planung, Prüfung oder Errichtung) erforderlich.
Selbstverständlich können auch Mitarbeitende, die diese Anforderungen noch nicht erfüllen an den Seminaren teilnehmen. Bis zur Erfüllung des zeitlichen Erfordernisses erhalten diese dann eine Teilnahmebestätigung, ggf. mit einem Vermerk über die erfolgreich abgelegte Prüfung.